Frequently Asked Questions
SCHUFA-Eintragung
Eine SCHUFA-Eintragung (oder eine Eintragung bei einem anderen Verzeichnis) erfolgt nur bei unbestrittener Forderung und wenn mindestens zwei Mahnungen über einen Zeitraum von mindestens zwei Monaten erfolgt sind.
Bereits titulierte Forderungen werden in jedem Fall an die SCHUFA gemeldet.
Last updated Sun, 23. Nov 2014 20:56